Die Verwaltung digital abbilden
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Bund und Länder bis Ende 2022 dazu verpflichtet, Verwaltungsangelegenheiten in Online-Diensten anzubieten. Hierunter zählen alle Verwaltungsleistungen, die nach außen wirken. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, dass Online-Leistungen durchgängig digital und nutzerfreundlich angeboten werden. Da innerbetriebliche Maßnahmen keine Außenwirkung entfalten, werden verwaltungsinterne Leistungen nicht eindeutig durch das OZG geregelt. Wir sind der Ansicht: Wenn man die Digitalisierung externer Verwaltungsangelegenheiten angeht, kann man die interne Digitalisierung ebenfalls vollständig abbilden. Eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen.